Aus zwei mach eins
Dienstag, 31. August 2010Was Westdeutschland im kleinen mit dem Saarland glückte (siehe unseren gestrigen Beitrag „Als das Saarland französisch wurde“), sollte 33 Jahre später im großen Rahmen wiederholt werden: Gleich um sechs Länder würde das Gebiet der Bundesrepublik anwachsen: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen. Alle gehörten durch den Beitritt der DDR automatisch zum Geltungsbereich des Grundgesetzes.Hinzu kam das bislang unter alliierter Besatzung stehende Berlin als neue Hauptstadt und gleichzeitig sechzehntes Bundesland.
Dies alles geschah auf Grundlage eines Vertrags, der heute vor 20 Jahren ausgehandelt wurde. Verhandlungsführer und erste Unterzeichner waren Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und sein ostdeutsches Pendant Günther Krause, der offiziell den Titel „Parlamentarischer Staatssekretär beim DDR-Ministerpräsidenten“ trug. Auch der Termin für die Auflösung der DDR wurde in dem Vertrag festgelegt: der 3. Oktober. Dieses Datum sollte künftig den in Gedenken an den ostdeutschen Aufstand von 1952 begangenen 17. Juni als Nationalfeiertag ablösen.
Was noch fehlte, war die Sanktionierung des Einheitsvertrags durch das Volk - oder wenigstens durch dessen Vertreter. Da das Grundgesetz keine Volksabstimmung auf Bundesebene vorsieht, wurden die Parlamente gefragt. Erforderlich war eine Zweidrittelmehrheit: In der DDR-Volkskammer stimmten 299 von 380, im Bundestag 440 von 490 Abgeordneten für die Einheit. Neben den Grünen-Fraktionen in Ost und West verweigerten auch 13 westdeutsche Unionsangehörige ihre Zustimmung.
Autor von Small-Talk-Themen.de


