Behindert wird man

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ So hieß es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, bis vor 15 Jahren ein weiterer Satz hinzukam: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Im Jahr 2002 wurde schließlich das Gesetz zur Gleichstellung aller Menschen, ausdrücklich auch solcher mit Behinderungen, vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Seit März dieses Jahres gilt auch in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Doch wie nah sind Gesetz und Wirklichkeit hierzulande beieinander? In den rechtlichen Bestimmungen ist immer von Menschen mit Behinderungen statt von Behinderten die Rede. Aus gutem Grund: „Behinderte“ (ich setze den Begriff mal in Anführungszeichen) fühlen sich nämlich nicht ernstgenommen. Nach Auffassung der großen Mehrheit der Betroffenen ist man nämlich nicht, sondern wird behindert.

Was werden Menschen mit Behinderungen wohl denken, wenn sie der Internetseite der für ihre Belange zuständigen Beauftragten der Bundesregierung einen Besuch abstatten? Die heißt tatsächlich www.behindertenbeauftragte.de. Darauf sei am heutigen, von der UNO ausgerufenen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen einmal hingewiesen.

- http://www.small-talk-themen.de

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