Kopf- oder Zahlbahnhof?
Die Stuttgarter lieben ihren Hauptbahnhof. Die Deutsche Bahn hält ihn für nicht mehr verkehrsgerecht. Die Freunde des alten Kopfbahnhofs – in Stuttgart scheint es sehr viele davon zu geben – finden, der charakteristische Turm mit den beiden Seitenflügeln gehöre zu den wenigen Wahrzeichen der auf den ersten Blick recht betonaffinen Schwabenmetropole. Die Bahn meint, man müsse das Gebäude komplett abreißen, den Schienenverkehr eine Etage tiefer, also unter die Erde, verlegen und einen Durchgangsbahnhof einrichten.
Die wirklich sehr zahlreichen, dem Bewährten anhängenden, Veränderungen gegenüber jedoch keineswegs verschlossenen Befürworter der bestehenden Einrichtung können sich mit alternativen Konzepten und einer Modernisierung, aber Erhaltung des Sackbahnhofs anfreunden. Die Bahn argumentiert passagierfreundlich mit verkürzten Einfahrtzeiten, besserer Verkehrsanbindung qua U- und S-Bahnnetz und geringerer Reisedauer.
Die Stuttgarter Kopfbahnhofunterstützer, gleichzeitig Steuerzahler und mehrheitlich gelernte Schwaben, scheuen die geplanten Kosten von 400 Millionen Euro. Die Bahnbetreiber kann ein solcher Betrag angesichts der allgemein hohen Kosten zukunftsorientierter Verkehrsprojekte nicht mehr schocken; sie wissen einflussreiche Unterstützer in Landes- und Bundesregierung hinter ihrem Vorhaben. Die zwar zahlreichen, aber nicht sehr mächtigen, dafür schwäbisch-pfiffigen Substanzbewahrer fahren eine Strategie, die fast so vielgleisig ist wie das Gebäude, das sie erhalten wollen. Sie führen das Urheberrecht ins Feld, welches nicht nur ihrer Meinung nach bis siebzig Jahre nach dem Tod des Erbauers besteht; Bahnhofsarchitekt Paul Bonatz starb 1956.
Die Bahn will schon mal die Seitenflügel entfernen: Ein Bahnhof sei ein Zweckbau, die geringe Restlaufzeit des Urheberschutzes bis 2026 rechtfertige einen baldigen Einsatz der Abrissbirne, zumal der neue Bahnhof, Verzögerungen wie lästige Interventionen und Klagen nicht eingerechnet, bereits 2019 fertig sein soll. Überflüssig zu erwähnen, dass die Gegenseite dies anders sieht. Beide Parteien treffen sich vor Gericht. Heute ergeht das Urteil.
Autor von Small-Talk-Themen.de


