Tag der Verfassung und der Bundespräsidentenwahl
Morgen ist, wie jedes Jahr am 23. Mai, Verfassungstag. Sollte Ihnen die Bedeutung dieses Datums auf den ersten Blick nicht klar sein, sei Ihnen an dieser Stelle schon mal verziehen. Lange Zeit hatte unsere Zweite Republik überhaupt keine Verfassung, sondern nur ein Provisorium. Dessen Geltungsdauer wurde in Artikel 146 festgelegt: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Als diese Zeilen vor exakt 60 Jahren das Grundgesetz beschlossen, konnte niemand ahnen, wann Deutschland wiedervereinigt wurde – und das sich bis dahin das Provisorium so trefflich bewährt haben würde. Was lag also näher, als beim Beitritt der ostdeutschen Länder das Grundgesetz in den Rang einer Verfassung zu erheben? Für einen arbeitsfreien Nationalfeiertag hat es dennoch nicht gereicht: Den begehen wir am 3. Oktober, dem Tag der Wiedervereinigung. Am 23. Mai wird aber traditionell alle 5 Jahre der Bundespräsident gewählt.
Morgen ist es wieder so weit: Dann dürfen sich 612 Bundestagsabgeordnete und noch einmal die gleiche Zahl an von den Parteien nominierten Wahlmännern und -frauen jemand aus dem Kandidatentrio aussuchen. Zur Wahl stehen neben dem Amtsinhaber Horst Köhler die Herausforderer Gesine Schwan von der SPD und der Linke Peter Sodann. Da bei einer Bundespräsidentenwahl auf eine Einschwörung der Fraktionsdisziplin verzichtet wird, kann es zu Überraschungen kommen. Wie vor fünf Jahren, als die von der CSU nominierte Wahlfrau Gloria von Thurn und Taxis statt Köhler Schwan wählte. Sie sei, so die Fürstin, nur ihrem Gewissen verpflichtet. Dieses Mal steht sie nicht auf der Liste der CSU-Wahlfrauen.
Autor von Small-Talk-Themen.de



24. Mai 2009 at 20:11
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