Der Streit um das Kopftuch

Erinnern Sie sich noch an Fereshta Ludin? Sie stand im Zentrum des Kopftuchstreits, in dem das Bundesverfassungsgericht heute vor fünf Jahren ein Urteil fällte. Die Vorgeschichte: Fereshta Ludin, einer deutschen Lehrerin afghanischer Herkunft, wurde vom Land Baden-Württemberg die Einstellung in den Schuldienst verweigert, da sie beim Unterricht aus religiösen Gründen nicht auf das Tragen eines Kopftuchs verzichten wollte.

Die höchsten Richter unseres Landes entschieden – mit fünf gegen drei Stimmen – dass seitens der Landesregierung gegen geltendes Recht verstoßen wurde: Das Tragen eines Kopftuchs auch in Schule und Unterricht falle unter den Schutz des Grundrechts der Glaubensfreiheit.

Wussten Sie übrigens, dass das Tragen des Kopftuchs für muslimische Frauen eine Pflicht ist, aber kein Zwang? Gemäß dem Koran darf niemand zu bestimmten Handlungen gezwungen werden: Frauen wie auch Männer sollen sich aus Überzeugung an die von Allah offenbarten Kleidervorschriften halten.

Diese Information stammt von der Internet-Seite www.islam.de des Zentralrats der Muslime in Deutschland. Dort erfahren Sie auch, dass der Islam das Kopftuch nicht erfunden hat: In der viel älteren jüdischen Religion verbietet das rabbinische Gesetz das Gebet in Gegenwart von verheirateten Frauen mit entblößtem Haupt; das unbedeckte weibliche Haar würde als Nacktheit betrachtet.

Ralf Höller - http://www.small-talk-themen.de
Autor von Small-Talk-Themen.de

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Ein Kommentar to “Der Streit um das Kopftuch”

  1. small-talk-themen.de schreibt dazu:


    Weiterführende Informationen zum heutigen Small-Talk-Themen-Newsletter:

    Mehr über Fereshta Ludin

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